Unterstützung

Die Rote Hilfe Steiermark erreicht ihre Unabhängigkeit durch ihre Mitglieder und setzt sich zum Ziel, mit den zur verfügungstehenden Ressourcen solidarisch umzugehen, um langfristige Antirepressionsarbeit zu ermöglichen.

Teil der Aufgaben der Roten Hilfe ist es, auch Menschen finanziell zu unterstüzten, die es sich nicht oder nur schwer leisten können etwaige Strafe, Verfahren, etc zu zahlen. Falls ihr finanzielle Unterstütung braucht, meldet euch bei uns.

Prinzipiell unterstützen wir Fälle, die im Rahmen unserer Statuten liegen:

Der Verein organisiert nach seinen Möglichkeiten Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in Österreich aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden oder anderweitig von Repression betroffen sind. Politische Betätigung in diesem Sinne ist zB der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg, das Eintreten für die Ziele der Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegung, der Arbeiter*innenbewegung und der internationalen Solidarität. Die Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen vor Gericht gestellt oder von Behörden sanktioniert und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden, egal ob staatlichen oder privaten Ursprunges, wie zB ihren Arbeitsplatz verlieren. (Statuten der Roten Hilfe Steiermark, §2/II)

Auch wenn individuell entschieden wird, ob eine Unterstützung geleistet wird, hier eine grobe Richtlinie, wie die Rote Hilfe Steiermark unterstützt:

  1. Jeder Unterstützungsfall muss einzeln geprüft werden.
  2. Da die Rote Hilfe Steiermark nur ein Teil einer Solidaritätsstruktur ist bzw. sein soll, kann von einem 50%igen Unterstützungssatz bei Straf-, Gerichts- und Anwaltskosten ausgegangen werden.
  3. Es ist keine Bedingung, Mitglied der Roten Hilfe Steiermark zu sein, um Unterstützung des Vereins zu erhalten, jedoch wird bei einer Kooperation die Mitgliedschaft nahe gelegt.
  4. Die politische Prozessführung ist uns wichtig. Dies bedeutet für uns, zu den eigenen Handlungen zu stehen und diese auch als politisch vor Gericht zu vertreten.
  5. Prinzipiell sollte sehr darauf geachtet werden, keine Aussagen (gegenüber der Behörde) zu machen bzw. Aussagen zu verweigern. Da in der Hitze des Gefächts jedoch eine Aussage “passieren” kann bzw. es vor Gericht strategisch hilfreich sein kann (bspw. Minderjährigkeit, Strafprozesse & Beruf), hängt eine Unterstützung der Roten Hilfe Steiermark nicht per se von einer Aussageverweigerung ab. Aussagen sind nicht mit Schuldeingeständnissen gleich zu setzen.
  6. Diversion oder Reue – eine politische Prozessführung bedeutet zu seiner/ihrer Tat zu stehen. Wie in Punkt 5 erwähnt kann dies jedoch u. U. zur Vermeidung eines Strafregistereintrags entscheidend sein. Allerdings sehen wir einen bedeutenden Unterschied zwischen einem “es tut mir leid” und einem “ich übernehme die Verantwortung”. Dies ist im Rahmen einer Fallbetreuung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Bei Reue oder Diversion wird ein reduzierter Unterstützungssatz mit 30% der anfallenden Kosten angenommen.
  7. Der Vorstand der Rote Hilfe Steiermark behält sich vor, jeden Fall einzeln zu prüfen und je nach sozialer und politischer Lage den Unterstüztungsschlüssel zu erhöhen oder zu verringern.
  8. Ein reger Informationsaustausch (bspw. Zeitpunkt und Örtlichkeit des Prozesses, weitere Termine, Sprüche, etc.) über den laufenden Prozess zwischen Unterstützungsansuchenden und der Roten Hilfe Steiermark ist Voraussetzung für eine Unterstützung.

Hierbei wird keine Unterstützung geleistet:

  1. Wenn weitere Menschen durch beispielsweise Aussagen gegenüber der Behörde belastet werden, wird keine Unterstützung geleistet.
  2. Es gibt keine finanzielle Unterstützung bei Alkoholisierung oder unter dem Einfluss von Drogen.

> Hier geht’s zum Unterstützungsantrag <