Hohe Prozesskosten für Clownin und weitere antifaschistische Aktivist*innen
Der Aktivistin (und 3 weiteren von der Clownarmee unabhängigen Aktivist*innen) wurde „Störung einer Versammlung“ nach §285, Strafgesetzbuch vorgeworfen, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten Haft geahndet wird. In erster Instanz wurden alle Aktivist*innen vom Bezirksgericht Weiz freigesprochen, doch der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt. Somit geht das Verfahren in die zweite Runde.
Eine Spende an die Rote Hilfe Steiermark unter dem Kennwort „Clown“ hilft den vier Aktivist*innen bei der Bewältigung der hohen Anwaltskosten!
Solidarität ermutigt alle Aktivist*innen!
Rote Hilfe Steiermark
Kennwort: Clown
IBAN: AT06 2081 5000 4243 1999