Kategorien
Aktuelles Allgemein Informationen Rechtliches

Ladungen

Allgemeines

Polizei übertreibt oft in Gesprächen, ist uninformiert oder sagen gar falsche Sachen, um Druck auszuüben.
Ziel der Polizei ist es immer, eine Aussage zu bekommen.


Keine Auskünfte am Telefon geben / sich in ein Gespräch verwickeln lassen. Unbedarft kann eine Person in solchen Gesprächen, Dinge sagen, die sie so nicht gemeint hat oder ihr negativ ausgelegt werden.


Generell nie andere Namen nennen, andere Personen rein ziehen oder gar belasten.


Nehme nicht dein Telefon oder andere informative/belastende Gegenstände (wie z.B. Notizbuch oder Kalender) mit.


Einer Ladung muss immer Folge geleistet werden.


Die Polizei muss dir bei einer Ladung grundsätzlich sagen, warum du da bist, sprich dir erklären, ob du als Zeug:in oder beschuldigte Person geladen bist und um welche Sache (Straftatbestand etc.) es geht. Passiert dies nicht, frage nach.
Dies ist wichtig, um dann im nächsten Schritt zu wissen, was deine Rechte sind. Auch ist es möglich, dass du während einer Vorladung als Zeug:in zur beschuldigten Person wirst. Dies muss dir aber deutlich mitgeteilt werden. Sehr selten kannst du beides gleichzeitig sein, aber dann muss klar in der Vernehmung differenziert werden.


Für eine Durchsuchung deines Smartphones (auch einen Chat lesen)  oder persönlicher Gegenstände (Kalendar etc.) wird ein richterlicher Beschluss benötigt. Eine Durchsuchung ist innerhalb einer Befragung einfach so ohne Beschluss nicht möglich. Auch wenn sie dich drängen, bestehe auf dein Recht, das kann dir Zeit verschaffen oder sie fordern den Beschluss erst gar nicht an.

Ladung als Zeug:in

Als Zeug:innen ist man zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage zur Sache verpflichtet. Fragen, die mit der Sache (dem strafrechtlichem Vorwurf) nichts zu tun haben, müssen nicht beantwortet werden und können mit dem Hinweis darauf verweigert werden. Auch muss mensch sich nie selber belasten. Weiters kann die Aussage verweigert werden, wenn es um Angehörige (Verwandte, Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen mit gemeinsamen Haushalt) geht.


Du hast das Recht, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand in die Befragung mitzunehmen. Es muss allerdings nicht auf das Eintreffen dieser Person gewartet werden.


Du kannst als Zeug:in auch umfängliche deine Aussage verweigern. Dies ist kein Straftatbestand, denn nur eine Falschaussage ist strafbar. Die Polizei kann dann bei der Staatsanwaltschaft und mit Bewilligung durch das Gericht Beugemittel erwirken. Beugemittel sind Geld- oder Haftstrafen, damit du deiner Aussagepflicht nachkommst. Falls du deiner Aussagepflicht dann doch noch nachkommst, können diese Beugemittel nicht mehr durchgesetzt werden. 

Ladung als beschuldigte Person

Du hast das Recht auf einen juristischen Beistand. Es muss auch gewartet werden, bis dieser anwesend ist. Falls du keinen eigenen hast oder nicht weißt, an wen du dich wenden sollst, gibt es auch den anwaltlichen Notdienst. Die Polizei ist verpflichtet, dir die Telefonnummer bereit zu stellen. Zumeist wird die Polizei versuchen, die Befragung auch ohne juristischen Beistand fortzuführen. Bestehe auf dein Recht, dass dieser erst anwesend sein soll.


Aussageverweigerung: Als beschuldigte Person kannst du die Aussage vollumfänglich verweigern.


Als beschuldigte Person hast du recht auf Akteneinsicht, auch vor der Ladung oder direkt bei der Beschuldigteneinvernahme. 

Weitere Infos zur Aussageverweigerung und Zeug:innen:
Sammlung von Sätzen und Fragen in einer Befragung: