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Identitätsfeststellung

In Österreich hat die Polizei kein Recht eine Identitätsfeststellung ohne (!) triftigen Grund durchzuführen, es herrscht hier also keine Ausweispflicht (für österreichische Staatsbürger _ innen). Sie müssen der Polizei also einen Grund geben, wie z.B. dass man verdächtigt wird ein spezielles Delikt oder eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben. Sonst ist eine Identitätsfeststellung nicht zulässig! Lass dich nicht von der Polizei einschüchtern und beleidige die Polizei nicht!

Typische polizeiliche-Aussagen:

„Routine-Kontrolle,“ „Polizei-Kontrolle“, „Sicherheitspolizeigesetz“, „Brauchen keinen Grund“, „Nicht-Zeigen kommen Sie mit auf die Pol-Station“, „Ansonsten strafbar“, “in der Gegend wurde öfters eingebrochen”
→ist alles KEIN Grund für eine ID-Feststellung!

Auf „internationalen Verkehrswegen“ muss immer eine ID hergegeben werden, dies betrifft Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc. und gilt für Menschen mit und ohne österreichische Staatsbürger _ innenschaft. Die Polizei muss dir ihre Dienstnummer geben, wenn du sie danach fragst!
(Hier wird Mensch häufig auf die Einsatzleiter _ in verwiesen)! Wenn Mensch sich entscheidet, sich der Polizei gegenüber auszuweisen, muss (und soll bitte!)
Mensch nur: Name, Geburtsdatum und Meldeadresse hergeben.
ACHTUNG: bei Minderjährigen auch Name der Erziehungsberechtigten!
Wenn Mensch seine Identität nicht preisgibt kann einen die Polizei zur Feststellung der Identität festnehmen.