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Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Eigentlich nur bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen, nicht bei Verwaltungsübertretungen. Manchmal versucht die Polizei diese aber auch ohne rechtliche Grundlage durchzuführen. Mensch soll in jedem Fall klar zeigen, dass Mensch dies nicht freiwillig macht („Ich wirke nicht freiwillig mit!“, „Das ist gegen meinen freien Willen!“). Nur dann kann im Nachhinein (wenn ge-
wünscht) gegen die Maßnahme Beschwerde eingelegt werden. Bei einer ED (Erkennungsdienstlichen Maßnahme) hast du keine Mitwirkungspflicht.

Fotos: Hier hilft Hände vor das Gesicht halten oder Grimassen schneiden. Achtung: aktiven (losreißen, schlagen etc.) Widerstand vermeiden (Strafrecht!)!
Videos: dient zu Aufnahme von Bewegungsprofilen – funktioniert natürlich nur, wenn mensch sich auch bewegt. Muss man aber nicht.
Fingerscan: Kreative Möglichkeiten zum Verändern der Fingerabdrücke reichen von Sekundenkleber bis schöne Nadelpieks-Muster.
Messen und Wiegen: klappt nicht so gut, wenn Mensch nicht
still steht.
DNA: Auf jeden Fall verweigern!
Identitätsfeststellungen können verweigert werden. Bei einer Verweigerung ist die Polizei zur Festnahme und der Mitnahme auf die zuständige Stelle befugt. (Wenn Mensch keinen Ausweis hat kann ein andere Person mit Ausweis für einen bezeugen, dass Mensch die und die Person ist!)