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Allgemein Informationen

Rote Hilfe Steiermark & Covid-19

Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden bereits weitgehende Beschränkungen beschlossen. Zentrale Grund- und Bürger*innenrechte, wie beispielsweise die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit, wurden außer Kraft gesetzt.

Eine Übersicht und Analyse der Gesetze findet ihr hier:
https://epicenter.works/content/eine-analyse-der-covid-19-gesetze

Die Einschätzungen und Meinungen zur Dauer der momentanen Situation sind vielfältig. Uns ist und bleibt aber eines besonders wichtig: Solidarität!

Uns wurden schon einige Situationen berichtet in der sich Menschen einer gewissen Willkür der Exekutive ausgeliefert gefühlt haben. Wann wie wer rausgehen darf wird ständig angepasst und können wir daher nicht weiter kommentieren.

Was uns aber wichtig ist, wenn ihr rausgeht, passt auf euch und andere auf – vor allem, wenn wer in Kontakt mit Behörden gerät.
Wenn ihr mit der Exekutive Kontakt habt, ist es natürlich am Besten, wenn ihr ein unterschriebenes Dokument von eurem Arbeitgeber*in habt, der*die euch bestätigt, dass ihr das Haus verlassen dürft.  Für alle anderen Fälle gilt: Ruhe bewahren, Situation erklären und darauf aufmerksam machen, das die Mahnung vor der Strafe kommt, und Polizei auch angehalten ist auf die Verhältnismäßigkeit zu schauen.
Falls ihr trotzdem eine Strafe bekommt, macht auf jeden Fall einen Einspruch, vor allem wenn ihr in einer finanziell prekären Situation seid, wird das Strafmaß sehr wahrscheinlich vermindert werden können. An dieser Stelle wichtig ist für eure individuelle Abwägung: das Einspruchsverfahren kostet 10% der Strafe, solltet ihr mit eurem Rechtsmittel nicht erfolgreich sein. Die Strafe wird jedoch keinesfalls mehr dadurch.

Umgang mit Verwaltungsstrafen:

  1. Brief (Strafverfügung) einscannen/fotografieren oder kopieren
  2. Das genaue Datum des Empfangs des Briefs oder sonst des gelben Zettels notieren und wenn ihr mögt uns informieren
  3. Die 1. Seite des Orginals einfach quer durchstreichen, irgendwo Datum u Unterschrift drauf u schön leserlich das Wort „EINSPRUCH“ draufschreiben.
  4. Bitte beachte, dass dieser Einspruch dann innerhalb von 14 Tagen (gerechnet ab Poststempel) per Einschreiben aufgegeben sein muss. Momentan ist mensch bei Behörden und Gerichten aufgrund der Corona-Pandemie nämlich nicht so gerne gesehen, auch wenn mensch vorher anruft. Es fällt daher besser das persönliche und rechtzeitige Vorbeibringen und Eingangsstempel abholen weg zu diesen Zeiten.
  5. Danach bekommt ihr wieder einen Brief, das Straferkenntnis, das bedeutet, die Behörde muss zu eurem Fall Stellung nehmen und erklären wie sie dazu gekommen sind. Spätestens hier könntet ihr uns informieren, wenn ihr unsere Unterstützung wollt. Die Behörde leitet ein ordendtliches Ermittlugnsverfahren ein. Ihr habt dann meist 4 Wochen Zeit eine Stellungnahme/Rechtfertigung schriftlich (besser nicht persönlich) zu machen und jedenfalls eine finanzielle Herabsetzung zu beantragen bzw die vorgeworfene Verwaltungsübertretung dem Grunde nach zu bekämpfen. Einkommensnachweise sind meist gar nicht vorzulegen. Dieses Schriftstück können wir für euch aufsetzen, deshalb ist es auch sehr wichtig, dass ihr euch gleich meldet, wenn ihr das Straferkenntnis bekommt. Dieser Schritt schaut je nach Fall natürlich etwas anders aus. Es kann nämlich auch sein, dass die Behörde das Verhahren einstellt und ihr gar keine Aufforderung zur Stellungnahme/Rechtfertigung bekommt, oder zumindest die Strafe mindert. Ansonsten hat mensch dann noch die Möglichkeit der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht etwa, wo erstmals eine unabhängige Behörde mit juristischem Fachwissen den Sachverhalt beurteilt. Dieser Teil des Verwaltungsstrafverfahrens würde weitere 20 % der Strafe kosten.

Etwas detailierter könnt ihr auch noch bei unseren Genoss*innen in Wien nachlesen: https://rotehilfe.wien/ueberblick-verwaltungsstrafen/

Schreibt bitte bis dahin ein Gedächtnisprotokoll, falls ihr noch keines gemacht habt. Sobald ihr einen Einspruch macht, beachtet bitte jeden Tag den Postkasten zu checken!

Wenn ihr in einem Strafverfahren seid:

  • Behaltet im Auge, ob eure Gerichtstermine abgesagt oder vertagt werden wegen Corona. Ruft im Gericht unter Angabe der Aktenzahl – diese findet ihr zB im oberen Bereich einer Ladung – an, fragt nach. Sprecht euch mit euren Anwält*innen ab, wenn ihr schon welche habt.
  • Wenn ihr ganz am Anfang eines Strafverfahrens steht könnt ihr uns für Auskünfte zu Themen wie zB Vorstrafen, Diversion, Freisprüchen und politischer Prozessführung gerne kontaktieren.
  • Wenn ihr Fragen zu finanzieller Unterstützung habt: Schreibt uns oder fragt bei Anwält*innen und Justiz nach, ob ihr wegen Corona eine Zahlungsvereinbarung treffen könnt, um Rechnungen zu begleichen.

An die Mitglieder: Natürlich hoffen wir, dass ihr und eure Liebsten alle gesund seid. Die Rote Hilfe will natürlich keine Mitglieder aufgrund der aktuellen Situation verlieren bzw. wird auch keine Person aus dem Verein werfen. Wenn es eure finanzielle Lage nicht ermöglicht kontaktiert uns bitte und wir werden eine Lösung finden.

Passt auf euch auf!

Solidarische Grüße