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Verwaltungsrecht

Verwaltungsübertretungen werden von der Polizei mit Geldstrafen und erst, wenn diese nicht gezahlt werden können, mit Ersatzfreiheitsstrafe geahndet. Man bekommt hierbei keinen Eintrag ins Strafregister – etwa bei strafrechtlichen Delikten.

„Festketten“:
ist rechtlich möglicherweise gleichzusetzen mit „sich weigern“ nach einer Versammlungsauflösung den Platz zu verlassen. Risiko von der Polizei mitgenommen und identifiziert zu werden stark erhöht.
Ein Dreibein/Tripod wäre im Zuge einer Versammlung nur eine Verwaltungsstrafe! (Aber erst bei nicht-verlassen des Versammlungsortes, sonst ist es nicht verboten)