Kategorien
Allgemein Demo Informationen Rechtliches

Zivilrecht

Besitzstörung:
Die Besitzstörungsklage muss binnen dreißig Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und der Identität des Störers bei Gericht eingelangen (Postaufgabe genügt nicht!).
Die Besitzstörungsklage richtet sich auf die reine Feststellung der Störung des Besitzes, die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzes vor der Störung und die Untersagung weiterer Störungen. Bei Störung des Besitzes kann die Eigentümer _ in die störende Person innerhalb der nächsten 30 Tage anklagen. Strafen müssen allerdings nicht unbedingt mit Geld verbunden sein, Mensch kann theoretisch auch eine Unterlassungsklage bekommen, allerdings wird Mensch im Falle des Verlierens eines Gerichtsprozesses die Verfahrenskosten und Anwaltskosten des/der
Gegner _ in übernehmen müssen.

Wichtig bei all diesen Beispielen:
Eine Verwaltungsstrafe muss immer an einer Person festgemacht werden. Wenn keine Identität vorhanden ist, kann Mensch nicht belangt werden.