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Festnahme

Passiver Widerstand ist nicht verboten. „Ich gehe nicht freiwillig mit!“ laut sagen.

→ Nur wenn Mensch nicht freiwillig mitgeht, kann Mensch dies bei Unregelmäßigkeiten im Nachhinein rechtlich „bekämpfen“ (dies gilt z.B. auch bei Identitätsfeststellungen).

Sie kann bei Verwaltungsübertretungen max. 24 h dauern.
Max. 48 h bei Strafrecht und vlt. Untersuchungs-Haft, je nach Vorwurf.

Rechte bei der Festnahme: Wird Mensch festgenommen:
Erstmal ruhig bleiben! Bedenke, dass aktiver Widerstand und Beleidigungen weitere rechtliche Konsequenzen haben können! Wenn du eine Festnahme beobachtetst Frag nach dem Namen/Pseudnonym der festgenommenen Person! Mensch muss hier nennen: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse! (bei Minderjährigen auch Name der Erziehungsberechtigten!)

Für alles weitere gilt: AUSSAGEVERWEIGERUNG!
Alles was Mensch sagen soll: „Ich verweigere die Aussage“, sonst nichts und keine Infos über sich selbst und vor allem über andere preisgeben.

Du hast das Recht auf 2 erfolgreiche Anrufe:
Ich will einen Rechtsbeistand/Anwält _ in/Rechtshilfe anrufen! Sag beim Anruf wer du bist (NUR wenn deine Identität schon bestätigt ist, sonst max. Aktionsname), wo du bist, was dir vorgeworfen wird (nicht was du getan hast oder nicht getan hast! Nur den Vorwurf nennen!) und wer dringend verständigt werden sollte.
MENSCH muss bei der Polizei nichts unterschreiben → genau schauen! Am besten auch keinen Smalltalk führen, Mensch muss nicht mit der Polizei reden auch wenn sie freundlich dir gegenüber sind. Wenn aufgenommene Protokolle nicht eurer Aussage entsprechen, Daten falsch sind, ihr das nicht gemeint habt, habt ihr das Recht auf Ausbesserung und erneute Vorlage der Niederschrift zum Durchlesen!
Ihr könnt das auch handschriftlich ergänzen.

Wichtig hier:
In Österreich gibt es keine Strafe für Identitätsverweigerung. D.h., sollte die Polizei die Identität doch noch feststellen, bekommt Mensch nur die Strafe, für welche Mensch festgehalten wurde, keine zusätzliche Strafe, weil Mensch seine Identität nicht preisgeben wollte.

Dokumentation:
Ist auf Versammlungen erlaubt, kann bei Polizei-Übergriffen entscheidend sein, um Strafen/Repression abzuwehren!
Mensch sollte sensibel mit den Daten umgehen (keine Onlinestellung, sicherer Ort zu Verwahrung). Das Filmen von Polizeihandlungen ist legal! Solle ein Video doch online
gestellt werden, nur mit verpixelten Gesichtern, dafür gibt es Software! Wichtig beim Filmen ist, dass Mensch die Amtshandlung nicht behindert und so zum Beispiel 2 m Abstand hält!

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