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Demo Informationen

BEI DER DEMO

Bezugsgruppenbildung:

Überlegen was die Demo/Bezugsgruppe erreichen will, wie weit sie gehen will, gleiches Handlungsfeld, Aktionskonsens, Bezugsgruppennamen und Zeichen, persönliche Aktionsnamen, ausgewählte Person der Bezugsgruppe auf die man während der Aktion speziell achtet & umgekehrt (Buddy). Wenn ihr in einem großen Meschenzug unterwegs seid, könnt ihr euch zusätzlich eine Person überlegen, welche zu einem möglichen Deligierten-Plenum geht. In diesem treffen sich alle Deligierten aller Bezugsgruppen und es können spontane Entscheidungen gefällt oder wichtige Informationen weitergeleitet werden.
Ansonsten ist wichtig: Keine _ r ist für irgendetwas verantwortlich bei Fragen der Polizei (Keine Ahnung, ich nicht, was?…). Eine Besetzung kann eine Versammlung sein!

Sollte es stressig werden:

Zusammenbleiben, Demo durch Transparente abschirmen, eventuell Ketten bilden. Bedenkt, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Beamt _ innen und aktiver Widerstand rechtliche Konsequenzen haben kann.
Aktiver Widerstand gegen Beamt _ innen ist strafbar (auch strafrechtlich!) zum Beispiel: schlagen treten, stoßen, weg schubsen sich selbst losreißen, zurückzucken …
Passiver Widerstand ist zum Beispiel sich fallen lassen, sich wegtragen lassen (Sitz-)Blockaden, andere festhalten, sein eigenes Körpergewicht „verwenden“ um die Auflösung zu verlangsamen und ist nicht strafbar!

Weiteres gilt ein Vermummungs- und Waffenverbot auf einer Demo. (als Waffe gilt z.B.: Taschenmesser, Pfefferspray, Glasflaschen, etc.)
Außerhalb von Demos gilt mittlerweile ebenfalls ein Vermummungsverbot (Ausnahmen: gesundheitsbezogen, Berufskleidung, usw. – siehe Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz; AGesVG)!

Auflösung einer Demo:

Die Behörden müssen eine Auflösung hörbar (aber es müssen nicht alle hören) durchführen (typisch ist z.B. die Auflösung via Megaphon)! Die Auflösung hat keine Frist nach dem Gesetz und Mensch muss damit den Platz sogleich verlassen! Gründe für Auflösung: z.B. strafrechtl. Tatbestände oder bei einem die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter der Versammlung oder bei sonstigen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Aus Erfahrung bleibt es bei „Nicht Verlassen des Versammlungsorts“ meistens bei einer Verwaltungsstrafe. Wenn die Leute nach der Auflösung am Versammlungsort nach wie vor verharren kann die Polizei die Auflösung mit Zwang durchsetzen. Dabei ist die Polizei angehalten verhältnismäßig vorzugehen, manchmal kommen dabei Pfefferspray und/oder Schlagstöcke zum Einsatz! Danach folgen in der Regel Identitätsfeststellung, gegebenenfalls Festnahme (bei Verweigerung der Identitätsfeststellung).
„Demokratiebrille“, also eine Klarsichtfolie mit einem Gummiband am Gesicht, um sich gegen Pfefferspray zu schützen, ist in Österreich nicht strafbar in Deutschland z.B. schon!

Polizei-Kessel:

Ein Kessel entsteht, wenn die Polizei mit mehreren Einheiten anrückt und die Demo umzingelt/einschließt, sodass es keine Ausweg gibt. Das heißt juristisch gesehen noch
nichts. Das Wichtigste dabei ist Ruhe zu bewahren! Diese Situationen können auch länger dauern, stellt euch darauf ein. Aggressive Personen sollten in die Mitte der Gruppe genommen werden! Es könnte auch ein Codewort gerufen werden mit dem alle die Fläche vergrößern!

Sicherheitspolizeigesetz:

Bei Verwaltungsübertretungen und strafrechtlichen Gesetzesübertretungen ist die Polizei befugt, die betroffene Person bis zu 24 h (Verwaltungsübertretung) oder 48h (strafrechtliche Gesetzesübertretung) festzuhalten. Passiver Widerstand nicht verboten. „Ich gehe nicht freiwillig mit!“ laut sagen. Mehr dazu kannst im Artikel Festnahme nachlesen.

In diesem Zusammenhang empfehlen dir auch folgende Artikel durchzulesen:

Außerdem:

Polizei kann ein Platzverbot aussprechen → Übertretung (Verwaltungsstrafe). Platzverbot kann auch so ausgesprochen werden, dass es für alle (auch Beobachtende) gilt.

Zivilrechtliche Probleme: Schadensersatz-Forderungen der „Geschädigten“ kann sehr hoch sein! Es wird dafür logischerweise aber die ID benötigt!

Besitzstörungsklagen sind ebenso denkbar.  Zivilrechtlich, mit „geringem“ Kostenaufwand, bei Prozessverlust bis etwa 2.000€ bei Verletzung des Besitzes (z.B. an einer Baustelle, Grundstück, Verhinderung von Arbeiten [ist juristisch strittig] etc.)

Wenn Securities handgreiflich werden kann dies eine Straftat darstellen. Prinzipiell haben jedoch auch Securities das Anhalterecht: § 80 (2) StPO: „Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet. “Darüber hinaus gelten die Selbsthilfebestimmungen des Zivilrechts. Selbsthilfe ist dann legitim wenn die staatliche Hilfe zu spät käme. Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Securities nicht mehr einschreiten „dürfen“ wenn Polizei da ist.

Im Wald gilt prinzipiell: Zu Erholungszwecken darf Mensch sich dort aufhalten.